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Stripe und die E-Rechnungspflicht 2027: Was Gründerinnen und Gründer jetzt tun müssen
Dieser Text ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung; er wurde nicht von einer Steuerberatung geprüft. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Herausgeber ist die PPFTEC S.R.L., die selbst ein Produkt zu diesem Thema entwickelt (siehe Abschnitt 5).
Kurzantwort
Wer als Unternehmen in Deutschland über Stripe an andere Unternehmen (B2B) in Deutschland abrechnet, muss für Leistungen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr (für 2027 also im Jahr 2026) über 800.000 Euro lag. Alle übrigen Unternehmen müssen es für Leistungen ab dem 1. Januar 2028. Maßgeblich ist, wann die Leistung ausgeführt wird, nicht das Rechnungsdatum. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD 2.x. Ein normales PDF, das per E-Mail verschickt wird, ist keine E-Rechnung. Empfangen müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025.
1. Der Zeitplan
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| Seit 1.1.2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. |
| Bis 31.12.2026 | Papierrechnungen bleiben zulässig; andere elektronische Formate wie PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. |
| 1.1.2027 | Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr. Kleinere Unternehmen dürfen für Leistungen im Jahr 2027 noch Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF nutzen. |
| 1.1.2028 | Pflicht zur Ausstellung für alle Unternehmen. Bestimmte EDI-Verfahren dürfen weiterlaufen, wenn sich die steuerlich nötigen Angaben extrahieren lassen. |
Quellen: § 27 Abs. 38 UStG und § 14 UStG (Gesetzestext, abgerufen am 5. Oktober 2026); BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Bundesfinanzministerium, PDF); Zusammenfassungen: IHK Frankfurt am Main: E-Rechnungspflicht ab 2025 und IHK Köln: BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025 (abgerufen am 4. Oktober 2026).
Der Schwellenwert bezieht sich auf den gesamten Umsatz des Unternehmens im Vorjahr (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG), nicht nur auf den B2B-Umsatz. Wie er im Einzelfall zu berechnen ist, etwa bei Gründungen im laufenden Jahr oder in einer Organschaft, gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.
2. Was als E-Rechnung zählt
Nach § 14 Abs. 1 UStG und dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 gilt nur als E-Rechnung, was in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF per E-Mail erfüllt das nicht. Die Formate müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In der Praxis genannt werden:
| Format | Kurzbeschreibung | Hinweis |
|---|---|---|
| XRechnung | Reine XML-Datei (UBL oder CII), ursprünglich für die öffentliche Verwaltung entwickelt | Maschinenlesbar, ohne Bildansicht |
| ZUGFeRD 2.x | PDF mit eingebetteter XML-Datei (Hybrid) | Menschen lesen das PDF, Software liest das XML; die Profile MINIMUM und BASIC-WL genügen laut BMF nicht |
Bei einem Hybrid-Format ist der strukturierte Datensatz maßgeblich, nicht die Bildansicht.
Quellen: BMF-Schreiben vom 15.10.2025; XRechnung, xeinkauf.de; ZUGFeRD/Factur-X, FeRD; IHK Köln.
3. Ausnahmen
Keine E-Rechnung ist nötig bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, bei Fahrausweisen, bei Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG, bei steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG (zum Beispiel viele Finanz-, Versicherungs- und Vermietungsleistungen) sowie bei Rechnungen an Privatpersonen (B2C). Rechnungen an Kundschaft im Ausland fallen nicht unter die deutsche Pflicht für inländische B2B-Umsätze; dort können andere nationale Regeln gelten (zum Beispiel Belgien, Frankreich, Polen oder Rumänien).
Quellen: § 14 Abs. 2 UStG; § 33 UStDV; IHK Frankfurt am Main.
4. Was das für Stripe-Nutzer bedeutet
Viele SaaS- und Dienstleistungsunternehmen stellen ihre Rechnungen über Stripe (Billing, Invoicing oder Checkout) aus. Stripe erzeugt dafür eine gehostete Rechnungsseite und ein PDF. Ein solches PDF ist für sich genommen keine E-Rechnung im Sinne der deutschen Regeln.
Was Stripe nativ kann (Stand 5. Oktober 2026). Laut Stripe-Dokumentation erstellt Stripe Invoicing Rechnungsdatensätze, „generiert oder überträgt jedoch nicht selbst rechtskonforme E-Rechnungsdateien“. Stripe verweist auf Drittanbieter im Stripe App Marketplace oder auf eine eigene Integration über Webhooks und nennt Billit als bevorzugten E-Invoicing-Partner. Auch die deutschsprachige Stripe-Anleitung sagt, dass Stripe Billing und Stripe Invoicing ohne E-Invoicing-Apps keine elektronischen Rechnungen erstellen oder versenden können. Wir fanden in der Stripe-API-Änderungsübersicht keinen Eintrag zu XRechnung, ZUGFeRD oder Peppol. Stripe kann das jederzeit ändern; prüfen Sie den aktuellen Stand in Ihrem Konto.
Quellen: Stripe-Dokumentation: E-Invoicing (geprüft am 5. Oktober 2026); Stripe-Anleitung: E-Rechnungen über Marketplace-Partner (geprüft am 4. Oktober 2026).
Apps im Stripe App Marketplace. Einträge, die deutsche E-Rechnungs-Formate nennen, gibt es unter anderem von Billit (ZUGFeRD und XRechnung laut Anbieter-Angabe; nach Angabe des Anbieters bis 1. Januar 2027 kostenlos, Preise danach nicht öffentlich), Fizard (ZUGFeRD per E-Mail, nach Anbieter-Angabe kostenlos), MiracleBill (ZUGFeRD, nach Anbieter-Angabe ab 9 Euro pro Monat) und Invopop (XRechnung und ZUGFeRD, nach Anbieter-Angabe mit Stripe-Integration ab 100 Euro pro Monat). Das sind Angaben der Anbieter mit Stand 4. Oktober 2026; Preise und Leistungen können sich seitdem geändert haben, und wir haben die Dateien dieser Apps bisher nicht selbst geprüft. Vergleichen Sie Leistungsumfang, Validierung, Archivierung und Preise selbst. Reicht eine dieser Apps für Ihren Bedarf, ist das ein gangbarer Weg.
Quelle: Stripe App Marketplace, Einträge geprüft am 4. Oktober 2026.
Unabhängig davon stellen sich drei praktische Fragen:
- Welche Ihrer Stripe-Rechnungen sind betroffen? Betroffen sind Rechnungen an Unternehmen, die wie Sie in Deutschland ansässig sind. Rechnungen an Privatpersonen und an Kundschaft im Ausland gehören nicht dazu.
- Wo stehen die Pflichtangaben? Eine E-Rechnung braucht vollständige Angaben zu Aussteller und Empfänger, zum Beispiel Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und für XRechnung eine Leitweg-ID oder Käuferreferenz, wenn der Empfänger sie verlangt. Prüfen Sie, ob diese Daten in Ihren Stripe-Kunden- und Rechnungsobjekten vorhanden sind. Fehlende Felder sind ein häufiger praktischer Stolperstein.
- Wie kommt die Datei zur Kundschaft und ins Archiv? Für Deutschland genügt nach den vorliegenden Quellen die Übermittlung per E-Mail; eine Clearing-Plattform ist nicht vorgeschrieben. Der strukturierte Datensatz muss unverändert in seiner ursprünglichen Form aufbewahrt werden; das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 nennt für Rechnungen eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Die Einzelheiten für Ihr Unternehmen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
5. Drei Wege, die Pflicht zu erfüllen
| Weg | Passt, wenn | Zu beachten |
|---|---|---|
| Rechnungen außerhalb von Stripe in einer Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware ausstellen, die XRechnung/ZUGFeRD kann | wenige Rechnungen, kein automatisierter Abrechnungsfluss | Doppelte Pflege von Kunden- und Vertragsdaten; Abgleich mit Zahlungen |
| Stripe weiter nutzen und ein Zwischenstück einsetzen, das aus der Stripe-Rechnung die E-Rechnung erzeugt | wiederkehrende Abrechnung, viele Rechnungen | Prüfen: Validierungsberichte, Speicherort in der EU, Archivierung, wer Aussteller bleibt |
| Eigene Entwicklung mit Open-Source-Bibliotheken und dem KoSIT-Validator | technisches Team, Spezialfälle | Pflege bei Regeländerungen; Validator-Version und Prüfung im Betrieb |
Wir, die PPFTEC S.R.L., planen ein solches Zwischenstück: Normbeleg (in Entwicklung, noch nicht verfügbar, noch ohne Starttermin). Normbeleg soll Stripe-Rechnungen in XRechnung und ZUGFeRD umwandeln, jede Datei mit anerkannten Prüfwerkzeugen validieren (KoSIT-Validator für XRechnung, die Regeln von FeRD/Factur-X für ZUGFeRD), per E-Mail zustellen und archivieren; Prüfbericht zu jeder Rechnung, Archiv und Export für die Steuerberatung sind geplant, nicht ausgeliefert. Wir streben an, Design-Partnern vor dem 1. Januar 2027 Zugang im Testmodus zu geben; das ist ein Ziel, kein Versprechen. Normbeleg ist kein Buchhaltungssystem, berechnet keine Umsatzsteuer und leistet keine Steuerberatung; Aussteller der Rechnung bleiben Sie. Normbeleg ist ein unabhängiges Produkt und steht in keiner Verbindung zu Stripe, Inc.
6. Checkliste bis zum Stichtag
- Gesamtumsatz des Vorjahres prüfen: über oder unter 800.000 Euro? Davon hängt ab, ob 2027 oder erst 2028 Pflicht ist.
- Empfang klären: Haben Sie ein Postfach, das XML-Rechnungen von Lieferanten annimmt? Die Empfangspflicht gilt seit 2025.
- Rechnungsarten sortieren: inländisches B2B, B2C, Ausland.
- Kundendaten vervollständigen: Anschrift, USt-IdNr., E-Mail für Rechnungen, gegebenenfalls Leitweg-ID.
- Testrechnung erzeugen und gegen einen Validator prüfen, zum Beispiel den KoSIT-Validator.
- Mit der Steuerberatung abstimmen: Format (XRechnung oder ZUGFeRD), Archiv, Export für die Buchhaltung.
- Termin setzen: Die Umstellung vor dem 1. Januar 2027 beziehungsweise 2028 testen, nicht erst in der Woche der Frist.
7. Häufige Fragen
Reicht ein PDF per E-Mail ab 2027 noch?
Für inländische B2B-Rechnungen von Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr. Kleinere Unternehmen dürfen für Leistungen im Jahr 2027 noch Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, PDF nutzen (§ 27 Abs. 38 UStG). Ab 2028 gilt die Pflicht für alle.
Müssen Rechnungen an Privatkunden E-Rechnungen sein?
Nein, B2C ist von der Pflicht ausgenommen.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist eine reine XML-Datei. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebettetem XML. Beide folgen EN 16931; ZUGFeRD gilt nach dem BMF-Schreiben nur in den Profilen oberhalb von MINIMUM und BASIC-WL.
Brauche ich eine Plattform wie Peppol?
Für den Versand in Deutschland ist die Übermittlung per E-Mail zulässig; Peppol ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. In anderen Ländern gelten eigene Regeln; in Belgien etwa ist Peppol der vorgesehene Standardweg.
Erkennt das Finanzamt meine E-Rechnung an?
Das entscheidet die Finanzverwaltung im Einzelfall. Sinnvoll sind ein normgerechtes Format, ein Prüfbericht eines Validators und die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 hält es für sinnvoll, den Validierungsbericht zum Nachweis aufzubewahren.
Quellen
- § 14 UStG (Gesetzestext), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregeln), abgerufen am 5. Oktober 2026
- § 33 UStDV (Kleinbetragsrechnungen)
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025, GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243 (PDF)
- IHK Frankfurt am Main, E-Rechnungspflicht ab 2025, abgerufen am 4. Oktober 2026
- IHK Köln, BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025, abgerufen am 4. Oktober 2026
- XRechnung (KoSIT/xeinkauf)
- ZUGFeRD / Factur-X (FeRD)
- KoSIT-Validator
- Stripe-Dokumentation: E-Invoicing, abgerufen am 5. Oktober 2026
- Stripe-Anleitung: E-Rechnungen über Marketplace-Partner
- Stripe App Marketplace
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